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Der Begriff Reise (v. althochdeutsch: risan aufstehen, sich erheben) bedeutet im Sinne der Verkehrswirtschaft die Ortsveronderung einer oder mehrerer Personen mit Affentlichen oder nicht Affentlichen Verkehrsmitteln auserhalb des Wirtschaftsverkehrs; im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne die Bezeichnung fur den Fremdenverkehrsvorgang als Summe der beiden Phasen “Ortsveranderung” (Fahrt) und Aufenthalt.